AirPurifier
Wichtige Info zur Förderung des Airpurifier
III. 500 Millionen Euro für Raumlufttechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zur Eindämmung
Ab heute kann die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. So kann beispielsweise die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage gefördert werden. Auch die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Steuerung der Anlage wird gefördert.
Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Weitere Einzelheiten zum Förderverfahren (Antragsberechtigung, Gegenstand der Förderung, Art und Höhe der Förderung, Antragsverfahren), ein Technisches Merkblatt, ein Dokument „Bauwerkszuordnungskatalog und -nummern“ sowie die Bekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vom 19. Oktober 2020 finden Sie unter folgendem Link: